Weitere Verwirrung um Erstaufnahmeeinrichtung in Rott
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Im Streit um die Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Rott kann die Gemeinde einen Teilerfolg verzeichnen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die sogenannte aufschiebende Wirkung der gemeindlichen Klage gegen die Baugenehmigung angeordnet. Damit darf die vom Landratsamt Rosenheim erteilte Baugenehmigung bis zur endgültigen Entscheidung nicht weiter genutzt werden.
