Neue Stellplatzsatzung für Rosenheim: Das ändert sich ab September für Bauherren
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Rosenheim ändert die Stellplatzsatzung! Ab September gelten neue Regeln für alle, die in Rosenheim bauen wollen. Der Grund: Eine Änderung im bayerischen Baurecht. Künftig gibt es in Rosenheim zwei Zonen. In der Innenstadt (Zone 1) braucht man 1,5 Stellplätze pro Wohnung. In den äußeren Stadtteilen (Zone 2) sind es 1,5 bis 2 Stellplätze, je nach Wohnungsgröße. Wer keinen Platz für Parkplätze hat, kann auch eine Ablöse von 20.000 Euro pro Stellplatz zahlen – aber nur in der Innenstadt. Ausnahmen sind mit einem Mobilitätskonzept möglich, z. B. mit Carsharing. Die neue Regelung soll Parkplatzprobleme vermeiden und moderne Mobilität fördern.
