Kommunalwahl 2026 in Rosenheim: So funktionieren Oberbürgermeister- und Stadtratswahl richtig

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Bei der Kommunalwahl am Sonntag in Rosenheim erhalten Wähler zwei Stimmzettel: einen für die Oberbürgermeisterwahl mit genau einer Stimme und einen für die Stadtratswahl mit insgesamt 44 Stimmen. Diese können per Listenkreuz oder auf einzelne Kandidaten verteilt werden, wobei pro Person maximal drei Stimmen erlaubt sind. Wer mehr als 44 Stimmen vergibt, macht den gesamten Stadtrats-Stimmzettel ungültig. Einzelstimmen und Listenkreuz dürfen kombiniert werden, solange die Gesamtzahl eingehalten wird. Dabei müssen nicht alle Stimmen vergeben werden, damit die Wahl gültig ist.

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