Faschingsdienstag: Was gilt am Arbeitsplatz?
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Kann man morgen einfach zum Fasching gehen? Die IHK hat dazu jetzt einen Leitfaden veröffentlicht. Grundsätzlich ist es ja so, dass Rosenmontag und Faschingsdienstag in keinem Bundesland gesetzliche Feiertage sind. Deshalb besteht Arbeitspflicht.
