Bayerisches Verwaltungsgericht stoppt vorläufig Neubau der Kampenwandseilbahn – Betreiber planen rechtliche Schritte

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Das Bayerische Verwaltungsgericht hat vorläufig den Neubau der Kampenwandseilbahn gestoppt, da die Genehmigung des Landratsamtes Rosenheim im forstrechtlichen Teil als zu unklar angesehen wird. Die Betreiber dürfen in Berufung gehen oder einen neuen Antrag stellen. Die Seilbahnbetreiber betonen, dass das Gericht das Vorhaben nicht grundsätzlich in Frage gestellt hat. Die Entscheidung über den weiteren Verlauf steht noch aus.

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