Wassermenge für künftige Erstaufnahmeeinrichtung in Rott beschränken – ist das erlaubt?

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Im Streit um die Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Rott greift die Gemeinde zu einer skurilen Maßnahme: Die Wassermenge für das betroffene Grundstück „am Eckfeld“ wird auf 30 Kubikmeter pro Woche beschränkt. Ist das rechtlich erlaubt? Wir haben nachgefragt.